Mit Kompetenz und Bodenhaftung:

Willkommen bei der FBG!

Privat- u. Kleingewerbekunden

So vielfältig wie die Bedürfnisse und Gewohnheiten unserer Kunden, so verschieden sind die Tarife, die wir individuell auf Ihr Verbraucherverhalten zuschneiden.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Angebote für Kunden mit einem Verbrauch bis 100.000 kWh ...

Ver- und Entsorgung
Robert Zemke
Stromangebote, Handlungsbevollmächtigter
Tel.: +49 471 97321 441

FBG Strom Natur

Transparenz, Vertrauen und Verfügbarkeit sind uns beim Thema Naturstrom genauso wichtig wie Ihnen. Deshalb besteht unser Ökostrom FBG Strom Natur zu einhundert Prozent aus den erneuerbaren Energien Wind, Sonne und Wasser und ist ohne klimaschädliches CO2 erzeugt. Bei diesem Produkt profitieren Sie von unserer Mindestvertragslaufzeit, der kurzen Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende und unserer FBG-Naturstrom-Preisgarantie*.

* Auf diesen Tarif geben wir eine Preisgarantie. Sollten in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich sein, werden wir diese an Sie weitergeben. Eine Erhöhung der Preise ist bis zum genannten Datum ausgeschlossen. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.

FBG Strom kompakt

Ihr Stromverbrauch ist vergleichsweise niedrig? Dann entscheiden Sie sich für den Tarif FBG Strom kompakt*, der Sie jeden Tag sicher, zuverlässig und bequem mit Strom versorgt. Ihr Vorteil: schnelle und einfache Versorgung von heute auf morgen ohne Vertragsunterschrift, bei einer Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

FBG Strom comfort

Mit dem Tarif FBG Strom comfort – zugeschnitten auf Verbräuche oberhalb von 3.000 kWh und mit einer Mindestlaufzeit ausgestattet – haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite: Preisgarantie* und eine automatische Verlängerung nach 12 Monaten bei gleichbleibend günstigen Konditionen und kurzer Kündigungsfrist (einen Monat zum Vertragsende).

* Preisgarantie: Sollten in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich sein, werden wir diese an Sie weitergeben. Eine Erhöhung der Preise wird bis zum genannten Datum ausgeschlossen. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.

FBG Strom comfort Schwachlast

Bei Verbräuchen oberhalb von 5.000 kWh wünschen Sie sich eine einfache Verbrauchskontrolle ebenso wie faire Konditionen und feste Preise. Mit einem hohen Anteil an Nachtstrom ist der Tarif FBG Strom comfort Schwachlast maßgeschneidert für „Vielverbraucher“. Gleichzeitig kommt dieser Tarif auch im Rahmen eines beauftragten SMART METERING zum Einsatz – vorausgesetzt, der vorhandene Zähler weist mindestens zwei Zählwerke auf. Ihr zusätzliches Plus: Preisgarantie*, automatische Verlängerung nach 12 Monaten bei gleichbleibend günstigen Konditionen und kurzer Kündigungsfrist (einen Monat zum Vertragsende).

Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden 10 Stunden, in der Regel zwischen 21.00 und 07.00 Uhr.

* Auf diesen Tarif geben wir eine Preisgarantie. Sollten in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich sein, werden wir diese an Sie weitergeben. Eine Erhöhung der Preise wird bis zum genannten Datum ausgeschlossen. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.

FBG Strom Gewerbe

Als Gewerbekunde profitieren Sie von unserem speziell auf Unternehmen zugeschnittenen Tarif FBG Strom Gewerbe, bei dem eine Leistungsmessung Ihnen den günstigsten Strompreis garantiert. Voraussetzung ist die Überschreitung eines Verbrauchs von 12.000 kWh oder das Übersteigen der höchsten Viertelstundenleistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres von 30 kW.

Technische Voraussetzung ist eine entsprechende Zählung mit Leistungsmessung. Abrechnungsrelevant ist die jeweils höchste Monatsleistung in kW*. Natürlich planen Sie auch in diesem Tarif entspannt mit einer Mindestvertragslaufzeit, unserer Preisgarantie** und der kurzen Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende.

* Bei der Berechnung der Netznutzungsentgelte muss die höchste gemessene Leistung innerhalb des Abrechnungsjahres zugrunde gelegt werden. Jedes angefangene kW der Jahreshöchstleistung wird als volles kW berechnet.

** Auf diesen Tarif geben wir eine Preisgarantie. Sollten in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich sein, werden wir diese an Sie weitergeben. Eine Erhöhung der Preise wird bis zum genannten Datum ausgeschlossen. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.

FBG Strom Gewerbe Schwachlast

Sie arbeiten bereits mit einem hohen Anteil an Nachtstrom oder möchten diesen künftig für sich nutzen? Dann entscheiden Sie sich für unseren Tarif FBG Strom Gewerbe Schwachlast: Sie profitieren von einem günstigen Strompreis durch eine Leistungsmessung sowie der Differenzierung der Tarifzeiten. Voraussetzung ist die Überschreitung eines Verbrauchs von 12.000 kWh oder das Übersteigen der höchsten Viertelstundenleistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres von 30 kW. Technische Voraussetzungen sind die Zählung mit Leistungsmessung und das Vorhandensein einer Messung mit min. zwei Tarifzeiten. Abrechnungsrelevant ist die jeweils höchste Monatsleistung in kW*. Natürlich planen Sie auch in diesem Tarif entspannt mit einer Mindestvertragslaufzeit, unserer Preisgarantie** und der kurzen Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende.

Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden 10 Stunden, in der Regel zwischen 21.00 und 07.00 Uhr.

* Bei der Berechnung der Netznutzungsentgelte muss die höchste gemessene Leistung innerhalb des Abrechnungsjahres zugrunde gelegt werden. Jedes angefangene kW der Jahreshöchstleistung wird als volles kW berechnet.

** Auf diesen Tarif geben wir eine Preisgarantie. Sollten in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich sein, werden wir diese an Sie weitergeben. Eine Erhöhung der Preise wird bis zum genannten Datum ausgeschlossen. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.

FBG Strom Schiffe

Sie machen bei uns fest - wir versorgen Sie mit Strom an Bord: unser Tarif FBG Strom Schiffe gilt speziell für Schiffsanschlüsse innerhalb des Fischereihafens. (Der Anschluss erfolgt an dafür eingerichteten Anschlusspunkten.) Einfach und unkompliziert. An- und Abklemmen übernehmen wir für Sie. Und das Beste: Der Vertrag läuft nur, wenn Sie uns brauchen!

FBG Strom Bau

Von der Großveranstaltung bis zum Bauvorhaben: Innerhalb unseres Tarifes FBG Strom Bau wählen Sie flexibel den passenden Anschluss beziehungsweise Anschlusspunkt innerhalb des Fischereihafens. Einfach und unkompliziert mit unserem An- und Abklemmservice. Und das Beste: Der Vertrag läuft nur, wenn Sie uns brauchen!

FBG Strom Natur e-Mobil-Hafen

Auch beim Thema e-Mobilität unterstützen wir Sie als lokaler Versorger. Unser speziell für e-Fahrzeuge konzipierter Ladestrom-Tarif besteht zu hundert Prozent aus erneuerbaren Energien und wird ohne klimaschädliches CO2 erzeugt. Profitieren Sie von unserer Mindestvertragslaufzeit sowie der entsprechenden Preisgarantie*. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende. Mit FBG Strom Natur e-Mobil-Hafen leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und profitieren gleichzeitig von fairen Preisen und Tarifen.

* Auf diesen Tarif geben wir eine Preisgarantie. Sollten in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich sein, werden wir diese an Sie weitergeben. Eine Erhöhung der Preise ist bis zum genannten Datum ausgeschlossen. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.