Grund- u. Ersatzversorgung
Die FBG beliefert im Netzgebiet des Fischereihafens Bremerhaven die meisten Haushaltskunden und ist daher nach § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgerin für das Netzgebiet.
Jeder Kunde – Haushalt oder Gewerbe - hat Anspruch auf eine Grundversorgung zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen (StromGVV) und Allgemeinen Preisen.
Hier finden Sie die Bedingungen und Preise der Grundversorgung:
Ergänzende Bedingungen StromGVV:
Tarifpreise der Grundversorgung
Tarifpreise und ergänzende Bedingungen ab 01.07.2022
Tarifpreise und ergänzende Bedingungen ab 01.01.2023
Die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung gelten für alle Kunden ohne Sondervertrag. Daneben regelt das Energiewirtschaftsgesetz die Ersatzversorgung mit Elektrizität, wenn kein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen worden ist. Die Ersatzversorgung wird bis zu drei Monaten aufrechterhalten.
Die Ersatzversorgung ist die Energielieferung ohne bestehenden Liefervertrag und wird vom Grundversorger durchgeführt. Sie endet spätestens nach drei Monaten.
Die Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Verlinkungen: