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16.12.2019

Island ernennt Petra Neykov zur Honorarkonsulin

Petra Neykov, Foto: © Martina Buchholz

Die Republik Island hat die Geschäftsführerin der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG), Petra Neykov, zur Honorarkonsulin ernannt. Sie folgt in dem Ehrenamt dem früheren Vorstand des Hafen- und Logistikunternehmens Eurogate, Emanuel Schiffer.

Mit der Berufung Neykovs betont die Regierung Islands die traditionell guten Beziehungen zwischen der Inselrepublik im Nordatlantik und Bremerhaven. Seit mehr als 100 Jahren sind beide Regionen über die Fischerei und die Fischwirtschaft eng miteinander verbunden. „Island ist nach wie vor einer der wichtigsten Geschäftspartner unserer Fischwirtschaft“, sagt Petra Neykov, „deswegen ist die Ernennung eine große Ehre und ein deutliches Zeichen dafür, welche Bedeutung Bremerhaven und die Region für Island haben.“ Die FBG Bremerhaven ist seit vielen Jahren Mitglied der Deutsch-Isländischen Gesellschaft und pflegt einen engen Austausch mit Wirtschaft und Politik auf der Insel.

Die Berufung zur Honorarkonsulin ist auch Zeichen der isländischen Wertschätzung für Petra Neykov. Die FBG-Geschäftsführerin gehörte unter anderem zu den Initiatoren der Bremerhavener Islandtage im vergangenen Jahr, die auch auf Island viel Beachtung fanden. Mit dem viertägigen Fest würdigte die Fischwirtschaft die 100-jährige Unabhängigkeit der Republik von Dänemark und feierte die langen guten Beziehungen zu Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik auf der Insel. „Das gute Miteinander mit den Isländern liegt mir am Herzen, deswegen freue ich mich auch persönlich sehr über die Berufung“, so Neykov.

Der Bremer Regierungschef Dr. Andreas Bovenschulte wird die Urkunde des Senats anlässlich der Ernennung zur Honorarkonsulin am kommenden Montag (16. Dezember) an Petra Neykov überreichen. Der Zuständigkeitsbereich des Honorarkonsulates Bremerhaven umfasst die Bundesländer Bremen und Niedersachen mit Ausnahme der Stadt und des Landkreises Cuxhaven. Das Ehrenamt der Honorarkonsulin unterstützt die Zusammenarbeit zwischen der Republik Island und der Bundesrepublik Deutschland auf den Gebieten der wirtschaftlichen Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur, der Wissenschaft und der Rechtspflege. So können z.B. isländische Staatsbürger im Honorarkonsulat ihr Wahlrecht ausüben und an den Wahlen ihres Heimatlandes teilnehmen. Darüber hinaus wird natürlichen und juristischen Personen der Republik und ihren Angehörigen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand gewährt.  In bestimmten Fällen kann das Konsulat auch Leistungen der Botschaft Islands in Deutschland gegenüber Staatsbürgern der Republik übernehmen.