Stundung von Mietzahlungen anlässlich der Corona-Krise
Die FBG bedauert sehr, dass es aufgrund der Corona-Krise zu wirtschaftlichen Ausfällen kommt. Der Senat der Freien und Hansestadt Bremen hat am 31.03.2020 für solche Situationen einen Beschluss über Zahlungsstundungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise gefasst.
Der Senat empfiehlt, den bremischen Mehrheitsgesellschaften Anträge auf Mietstundungen zu prüfen. Dieser Empfehlung möchte die FBG folgen. Die Voraussetzung für eine Mietstundung ist, dass Ihr Unternehmen zuvor die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes - soweit wie möglich - in Anspruch genommen hat. Die Soforthilfeprogramme sollen unter anderem Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Mieten und Pachten zu zahlen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten durch Zuschüsse abzumildern. Einen guten Überblick zu den Förderungen erhalten Sie auf der Internetseite der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, BIS (www.bis-bremerhaven.de).
Für Unternehmen, auf deren wirtschaftliche Situation die Pandemie negative Auswirkungen hat, die aber keinen Anspruch auf Zuschüsse aus den Soforthilfeprogrammen des Landes und des Bundes haben, bietet die FBG an, die Grundmieten (Nettokaltmieten einschließlich Umsatzsteuer) für die Monate April, Mai und Juni 2020 zinsfrei zu stunden. Ein (Teil-)erlass von Mietzahlungen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Wenn dieses auf Sie/Ihr Unternehmen zutrifft, wird die FBG mit Ihnen einen Nachtrag zu Ihrem Mietvertrag über die Stundung schließen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag, gern auch per Email an Frau Wennrich, wennrich@fbg-bremerhaven.de, zurück.
Antrag auf Mietstundung (PDF-Formular zum Herunterladen und Ausdrucken)