Mit Kompetenz und Bodenhaftung:

Willkommen bei der FBG!

In festen Händen und

dennoch zu haben...

...sind die Grundstücke im Fischereihafen. Im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen, können Sie die Flächen dennoch dauerhaft für Ihr Unternehmen nutzen. Wir bieten Ihnen mit dem Erbbaurecht eine nachhaltige Lösung an.
Wir vergeben in der Regel Erbbaurechte für eine Dauer von 30 bis 50 Jahren.

Je nach Lage des Grundstückes gelten im Fischereihafen unterschiedliche Erbbauzinssätze:

  • der Regelerbbauzins beträgt € 2,66/m² pro Jahr (netto)
  • für Grundstücke in exponierter Lage z. B. „Schaufenster Fischereihafen“ zahlen Sie € 3,03/m² pro Jahr (netto)
  • für Grundstücke in Kajennähe € 3,17/m² pro Jahr (netto)

 

Infokasten: Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht gibt es einen Eigentümer für das Grundstück und einen Eigentümer für das vorhandene oder zu errichtende Gebäude. Der Eigentümer des Gebäudes wird Erbbauberechtigter genannt und kann das Erbbaurecht unabhängig vom Grundstück mit einer Grundschuld belasten, verkaufen und vererben. Der Erbbauberechtigte zahlt für das Grundstück keinen Kaufpreis, sondern dem Grundstückseigentümer eine Vergütung, den Erbbauzins.

Ansprechpartner:innen

Immobilien
Nina Neustadt
Infrastruktur und Erbbaurechte
Tel.: +49 471 97321 511
Fax: +49 471 97321 505