Lokale Entwicklungsstrategie für das Fischwirtschaftsgebiet Fischereihafen Bremerhaven

Gemäß Artikel 62 der EU-Verordnung Nr. 508/2014 kann der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in den Fischwirtschaftsgebieten im Rahmen einer Gesamtstrategie intervenieren. Deren formale Inhalte sind in Artikel 33 der ESI-VO festgelegt.
Damit Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet gefördert werden können, müssen entsprechend
- eine genehmigte Strategie existieren und
- die Vorhaben mit deren Zielen übereinstimmen.
Beschlossen und umgesetzt werden muss die Strategie gemäß Artikel 61 der EMFF-VO von der lokalen Fischereiaktionsgruppe, die sich im Fischereihafen Bremerhaven „Örtliche Gruppe“ nennt.
Lokale Entwicklungsstrategie Fischereihafen Bremerhaven
Die Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie wurde aus Mitteln der Europäischen Union des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Prioritätsachse 4, gefördert.
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