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Lokale Entwicklungsstrategie für das Fischwirtschaftsgebiet Fischereihafen Bremerhaven

Gemäß Artikel 62 der EU-Verordnung  Nr. 508/2014 kann der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in den Fischwirtschaftsgebieten im Rahmen einer Gesamtstrategie intervenieren. Deren formale Inhalte sind in Artikel 33 der ESI-VO festgelegt.

Damit Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet gefördert werden können, müssen entsprechend

  • eine genehmigte Strategie existieren und
  • die Vorhaben mit deren Zielen übereinstimmen.


Beschlossen und umgesetzt werden muss die Strategie gemäß Artikel 61 der EMFF-VO von der lokalen Fischereiaktionsgruppe, die sich im Fischereihafen Bremerhaven „Örtliche Gruppe“ nennt.
 
Lokale Entwicklungsstrategie Fischereihafen Bremerhaven

Die Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie wurde aus Mitteln der Europäischen Union des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Prioritätsachse 4, gefördert.

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