Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – Förderperiode 2014-2020

Mit der Verordnung (EG) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 wurde der Europäische Meeres- und Fischereifonds eingerichtet. Die Mittel des EMFF sollen laut Artikel 6 zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 und zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) beitragen. Analog zur Prioritätsachse 4 des vorangegangenen Europäischen Fischereifonds (EFF) stehen auch in der Förderperiode 2014-2020 Möglichkeiten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten nach einem lokalen Entwicklungskonzept zur Verfügung.
Der Landesfischereihafen Bremerhaven stellt das Fischwirtschaftsgebiet im Land Bremen dar.
Die Förderung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete unter dem EMFF verfolgt gemäß Artikel 63 der EMFF-VO folgende Ziele:
- Schaffung von Mehrwert, Schaffung von Arbeitsplätzen, Steigerung der Attraktivität für junge Menschen und Förderung von Innovation auf allen Stufen der Versorgungskette für die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse;
- Unterstützung der Diversifizierung in der kommerziellen oder nicht kommerziellen Fischerei, des lebenslangen Lernens und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten;
- Stärkung und Nutzung des Umweltvermögens in Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels;
- Förderung von sozialem Wohlstand und kulturellem Erbe in Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten, die Fischerei, die Aquakultur und das maritime kulturelle Erbe eingeschlossen;
- Stärkung der Rolle der Fischereigemeinden bei der lokalen Entwicklung und politischen Entscheidungen über lokale Fischereiressourcen und maritime Tätigkeiten.
EU-Verordnung Nr. 508/2014 (EMFF-Verordnung)
Operationelles Programm Deutschland im EMFF
Weitere Informationen zum EMFF erhalten Sie hier: http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/emff_de
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