Antragsverfahren EMFAF-Prioritätsachse 3 (Fischwirtschaftsgebiete)
Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Projektes sind
- seine Konformität mit den Zielen der Entwicklungsstrategie und
- seine formale Förderfähigkeit.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass ein Projekt einen "fischereilichen Bezug" (= Vermarktung, Produktion und/oder Verarbeitung von Fisch) als Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit vorweisen muss.
Jedes Vorhaben durchläuft ein zweistufiges Verfahren:
1. Bei der FBG mbH (Vorsitz Örtliche Gruppe) ist zunächst eine Projektskizze (Formular s.u.) einzureichen. Die Projektskizze ist dann Basis für die Behandlung der Projektidee in der Örtlichen Gruppe. Fällt das grundsätzliche Votum der örtlichen Gruppe positiv aus ist
2. Ein EMFAF-Antrag im Anschluss bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) als zwischengeschalteter Stelle zu stellen. Nach Prüfung mit positivem Ergebnis stellt die BIS dann einen Bescheid aus.
Den Projektträgern wird empfohlen, ihre Vorhaben mit der Örtlichen Gruppe und der BIS möglichst frühzeitig zu kommunizieren, um die Konformität mit der Strategie zu erörtern und ggf. Voranfragen hinsichtlich der Förderfähigkeit an die Bewilligungsbehörde zu stellen.
Generell sollen alle Projekte, die mit den Zielen der Entwicklungsstrategie übereinstimmen und auch sonst alle Voraussetzungen der Förderfähigkeit erfüllen, auch gefördert werden können. Die Projekte, die im Ranking die höchste Priorität erhalten, sollen vorrangig gefördert werden.
Die Örtliche Gruppe tritt mindestens im halbjährlichen Turnus zu Beginn eines jeden Halbjahres zusammen. Bei Bedarf können weitere außerplanmäßige Sitzungen durch den Vorsitz einberufen werden. Eine Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich, eine zeitnahe Entscheidung wird angestrebt.
Formular Projektskizze
Die Projektskizze reichen Sie bitte bei Frau Heeling ein.