Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) – Förderperiode 2021-2027
Mit der Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2021 wurde der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingerichtet. Wie bereits in den vergangenen EU-Förderperioden werden auch in dieser Förderperiode (2021-2027) des EMFAF in der Prioritätsachse 3 ("Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften“) Möglichkeiten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten nach einem lokalen Entwicklungskonzept zur Verfügung gestellt.
Der Landesfischereihafen Bremerhaven stellt das Fischwirtschaftsgebiet im Land Bremen dar. Damit Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet gefördert werden können, müssen neben der generellen Förderfähigkeit und dem fischereilichen Bezug (Vermarktung, Produktion und/oder Verarbeitung von Fisch) eine genehmigte lokale Entwicklungsstrategie (LES) existieren und die Vorhaben mit deren Zielen übereinstimmen.
Die Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie wurde aus Mitteln der Europäischen Union des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Prioritätsachse 4, gefördert.
Lokale Entwicklungsstrategie als PDF zum Download
Beschlossen und umgesetzt werden muss die Strategie von der lokalen Fischereiaktionsgruppe, die sich im Fischereihafen Bremerhaven „Örtliche Gruppe“ nennt. Die integrierte lokale Entwicklungsstrategie stellt den Handlungsrahmen für die Örtliche Gruppe während der gesamten Dauer der Förderperiode des EMFAF dar und bildet die wichtigste Grundlage für eine optimale Umsetzung der Fördermaßnahmen der EU-Priorität 3 innerhalb des EMFAF.
Die Örtliche Gruppe kommt in rechtlich konstituierter Form zusammen und besitzt eine Geschäftsordnung. Der Vorsitz der Gruppe liegt bei der FBG.
Die Örtliche Gruppe repräsentiert alle relevanten Interessen und Aspekte des Fischwirtschaftsgebietes Fischereihafen Bremerhaven. Neben Wirtschaftspartnern (Vertreter der ortsansässigen Fischwirtschaft, Handelskammer) sind relevante Vereine, wie die Ortsgruppe des Umweltschutzvereins Naturfreunde Deutschlands e.V., der Deutsche Hochseefischerei-Verband und die touristische Werbegemeinschaft des Gebiets vertreten. Da unter den privat Stimmberechtigten Vertreter sehr unterschiedlicher Interessengruppen sind, bleibt auch hier der Grundsatz gewahrt, dass keine Interessenvertretung mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten stellen darf.
Neben der Erstellung, Anpassung und Änderung der Strategie ist die Örtliche Gruppe für die Auswahl von Vorhaben, deren Priorisierung und für die Vernetzung von Maßnahmen mit anderen Akteuren sowie die Programmbewertung zuständig.
Geschäftsordnung der Örtlichen Gruppe
Zum Antragsverfahren
Weitere Informationen zum EMFAF erhalten Sie hier: https://oceans-and-fisheries.ec.europa.eu/funding/emfaf_en