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24.03.2020

Förderprogramm Corona-Soforthilfe - BIS Wirtschaftsförderung bearbeitet Anträge schnellstmöglich

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen gewährt ab sofort Leistungen zur Förderung von kleinen Unternehmen in Bremerhaven – die Corona-Soforthilfe. Die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven wurde als Bewilligungsbehörde eingesetzt und ist Ihr Ansprechpartner im Rahmen der Corona-Soforthilfe.

Ab heute Mittag, 12:00 Uhr,  können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz der gewerblichen Wirtschaft, Solo-Selbständige sowie freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 5.000 € in einem vereinfachten Verfahren erhalten. In Einzelfällen ist ein Zuschuss bis zu 20.000 € möglich.

Die Anträge können bevorzugt per Mail oder auch per Post bei der BIS Wirtschaftsförderung gestellt werden. Dazu stehen auf der Website der BIS unter www.bis-bremerhaven.de die Anträge sowie auch die Richtlinie als Download bereit. Auch können diese Unterlagen direkt bei der BIS Wirtschaftsförderung, Am Alten Hafen 118, im Eingangsbereich, Erdgeschoss abgeholt werden. Die Antragstellung kann per Mail an coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de , oder per Post erfolgen. Der Antrag kann natürlich auch direkt in den Briefkasten der BIS eingeworfen werden. Von einer persönlichen Abgabe der Antragsunterlagen bittet die Wirtschaftsförderung abzusehen.

Die BIS steht Ihnen für alle Fragen rund um die Beantragung gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dafür die Mailadresse coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de . Schnellstmöglich wird dann per Mail bzw. telefonisch mit den Unternehmen Kontakt aufgenommen. Alle Anfragen und Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge zügig bearbeitet. Ziel des Bremer Senats ist es, dass die Anträge durch die BIS unbürokratisch und zügig bearbeitet werden und natürlich zu einer schnellen Auszahlung gebracht werden, um die finanziellen Einbußen der Antragsteller*innen zu minimieren.

Zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Corona-Krise entstandenen Liquiditätsengpässe werden Leistungen zur Soforthilfe (Liquiditätszuschüsse) gewährt, um laufende Ausgaben begleichen zu können. Hierzu zählen insbesondere Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, sowie Finanzierungskosten, zum Bespiel Zinsaufwendungen für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen.

Weitere Informationen zur Task Force im Land Bremen und zum Corona Virus finden Sie unter https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

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